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Für eine Nutzungsänderung
benötigen Sie immer eine Baugenehmigung, wenn Ihre geplante Nutzung von der bisherigen bzw. genehmigten Nutzung abweicht. Um zu klären, welche Nutzung bisher genehmigt wurde, ist die Einsicht in
die alte Baugenehmigung erforderlich. Wenn Sie keine aktuelle Baugenehmigung vorliegen haben, können Sie in der Bauakte der Gemeinde die alten Pläne zum Gebäude einsehen bzw. kopieren. Hier ist
beschrieben, ob das Gebäude für Wohn- oder Gewerbezwecke genehmigt wurde.
Eine Nutzungsänderung ist schon erfüllt, wenn das
Objekt nicht zum gleichen Zweck genutzt wird wie vorher. Auch wenn Sie keine baulichen Änderungen vornehmen. Der Vergleich wird dabei immer nur mit der zuletzt genehmigten Nutzung
angestellt. Können Sie für diese letzte Nutzung keine Baugenehmigung nachweisen, müssen Sie ebenfalls einen Antrag stellen. Letztlich gilt das auch, wenn Räumlichkeiten zwei Jahre oder länger gar
nicht oder anders als zuletzt genehmigt genutzt wurden.
Beispiele für eine Nutzungsänderung:
+ eine Wohnung
in ein Büro
+ einen
Lebensmittelladen in eine Werkstatt
+ ungenutzten
Dachraum (Speicher) in Wohnraum
oder ähnliches
umwandeln wollen